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Patientenrechtegesetz: Wem soll es nützen? |
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Dienstag, den 24. Januar 2012 um 00:00 Uhr |
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Der in der letzten Woche vom Bundesjustizministerium und vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ wird von Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung kritisch gesehen, da er die Besonderheiten der zahnmedizinischen Versorgung so gut wie nicht berücksichtigt. Manches, was im Gesetzentwurf gut gemeint sei, könne negative Wirkungen entfalten, sagte KZBV-Chef Dr. Jürgen Fedderwitz. So könnte bspw. durch die Fristenregelung von maximal fünf Wochen bei der Bewilligung von beantragten Behandlungen das im zahnärztlichen Bereich seit Jahren bewährte Gutachterverfahren infrage gestellt werden. „Die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung lebt in ganz besonderem Maße von dem Vertrauen der Patienten in ihren Zahnarzt. Daher unterstützen wir von je her eine Stärkung der Patientensouveränität und fördern die Transparenz in der Patienten-Zahnarzt-Beziehung“, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung von BZÄK und KZBV. Wichtig sei jedoch, dass die freie Therapiewahl des Patienten nicht durch zusätzliche, unnötige Bürokratie überfrachtet werde, erklärte Bundeszahnärztekammerpräsident Dr. Peter Engel. Der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes, Dr. Karl-Heinz Sundmacher, sieht Gefahren für das Arzt- Patientenverhältnis: „Fachjuristen halten das Gesetz für überflüssig. Verschärfte Aufklärungspflichten, ausgeweitete Dokumentationspflichten und erweiterte Haftung der Ärzte sind nur scheinbar von Vorteil für Patienten. Gleiche Augenhöhe zwischen Arzt und Patient ist eine schöne ministerielle Phrase – in praxi haben beide: Arzt und Patient unterschiedliche Rechte und Pflichten. Vertrauen kann man nicht erzwingen“, so Sundmacher. „Die Patienten müssten eigentlich noch mehr Angst vor „Aktenmedizin“ als vor „Apparatemedizin“ haben.“
Quelle: bzäk, kzbv, frf Frei-Fax 03/12 vom 23.1.2012
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